Die traditionellste BestattungsartErdbestattung
Es ist bereits ein Grab vorhanden:
Zunächst muss geprüft werden, ob die Grabstelle belegt werden kann. In der Regel liegen die Ruhefristen zwischen 10 und 20 Jahren, abhängig von der jeweiligen Friedhofsverwaltung. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie gerne diese Anfrage.
Sofern der Verstorbene nicht selbst als Besitzer in der Graburkunde eingetragen war, muss vor der Bestattung die Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Generell wird von den Behörden jedoch nur die Beisetzung von Familienangehörigen des Grabbesitzers genehmigt.
Ist der Verstorbene gleichzeitig als Besitzer in der Graburkunde eingetragen, hat baldmöglichst die Übertragung auf einen neuen Nutzungsberechtigten zu erfolgen. Die Reihenfolge richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keine andere Vereinbarung getroffen hat.
Es ist noch kein Grab vorhanden:
Hier kann bei der zuständigen Friedhofsverwaltung, bei der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, eine Grabstätte beantragt werden. Die Angehörigen des Verstorbenen können auf Wunsch die Lage der Grabstätte selbst auswählen.