Reise ins LichtFeuerbestattung
Eine Feuerbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.
Die Trauerfeierlichkeit findet in dem von Ihnen gewünschten Rahmen statt. Diese kann als Verabschiedung zusammen mit dem Sarg des Verstorbenen auf einem geeigneten Friedhof oder aber als feierliche Urnenbeisetzung vorgenommen werden.
Nach der Verabschiedung wird der Sarg mit dem Verstorbenen zur Einäscherung überführt. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben.
Bei der Urnenbeisetzung finden die Trauerfeierlichkeiten frühestens 3 Tage nach Zeitpunkt des Todes statt.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wir, das Bestattungsinstitut Lässer, sprechen mit Ihnen über den gewünschten Rahmen der Trauerfeierlichkeiten und übernehmen für Sie deren Organisation.